Wir betreuen Sie in allen Angelegenheiten rund um Ihr Bauvorhaben. So unter anderem auch bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen.
Die Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen, richtet sich nach der Vergabe- und Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB).
Dieses dreiteilige Klauselwerk enthält Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen und Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen sowie technische Vorschriften
über die Ausführung und Abrechnung der jeweiligen Bauleistungen.
Eine Ausschreibung ist hierbei die öffentliche und schriftliche Aufforderung an Unternehmen, Angebote für die in der Ausschreibung genannten Lieferungen und Leistungen abzugeben.
Bei der Vergabe von Bauleistungen, wird vor allem in 3 Vergabearten unterschieden, die nach den §§ 3 und 3a der VOB/A geregelt sind.
Die Vergabearten im Überblick:
Bei den einzelnen Vergabearten, gilt es zugleich, verschiedene Vorschriften zu beachten. Gerne können Sie uns bei Fragen hierzu telefonisch oder schriftlich kontaktieren.
Weitere Leistungen: