Gerne unterstützen wir Sie bei der Einreichung eines Bauantrages, denn er ist schließlich das A und O zu jedem Bauvorhaben. Immerhin kann ohne den Bauantrag keine Bauausführung erfolgen.
In jedem Bundesland werden Einzelheiten zum Bauantrag in der jeweiligen Bauordnung und der Bauvorlagenverordnung geregelt. Diese gelten sowohl für private, als auch gewerbliche Bauherren.
Dabei muss ein Bauantrag bestimmte Formen und Inhalte aufweisen, damit einer erfolgreichen Genehmigung des Bauvorhabens, nichts mehr im Wege steht.
Um Fehler bei der Beantragung Ihres Bauvorhabens vorab zu vermeiden, unterstützt das Bauplanungsbüro Berndt Sie als bauvorlagenberechtigter Entwurfsverfasser.
Hierbei sind wir von der Vorplanung des Bauantrages, bis hin zur Einreichung der zugehörigen Schriftstücke bei der zuständigen Behörde, für den Gesamtumfang des Bauantrages verantwortlich.
Ein Bauantrag besteht aus mehreren Schriftstücken, die sowohl vom Entwurfsverfasser, als auch von den Bauherren unterschrieben werden müssen. Hierzu zählen unter anderem:
Wir als Bauplanungsbüro, stehen Ihnen bei der Erstellung und Einreichung des Bauantrags, als Entwurfsverfasser und Ansprechpartner zur Seite.
Weitere Leistungen: