Als Partner in Sachen Bau übernehmen wir im Auftrag unserer Bauherren die komplette Bauleitung der privaten oder gewerblichen Bauvorhaben.
Eine beauftragte Bauleitung ist in der Regel für die so genannte Objektüberwachung zuständig und koordiniert in diesem Zusammenhang alle Arbeiten, die im Projektverlauf auftreten oder anfallen.
Somit ist aber nicht nur die Bauausführung als solche zu koordinieren, sondern vor allem auch die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung zu überwachen und zu gewährleisten. Auch sollte jederzeit eine
Übereinstimmung mit sämtlichen Plänen, wie den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen sowie den Regeln der Technik gewährleistet sein.
Bauherren, die sich über die spezifischen Leistungen unserer Arbeit als Bauleitung informieren möchten, können dies sowohl in der Anlage 10 der HOAI 2013 sowie im § 34 gerne tun. Dabei erhalten
Interessenten Informationen zu den Aufgaben der Objektüberwachung bei Freianlagen und Gebäuden sowie bei so genannten raumbildenden Ausbauten.
Hinter der Bauleitung, die auch kurz und bündig als so genannte BL bezeichnet wird, verbirgt sich gemäß HOAI (der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) eine Bezeichnung für die Leitung und
bzw. oder Überwachung von Baumaßnahmen auf einer Baustelle.
Dabei leitet die Bauleitung entweder die gesamte Baustelle oder aber vertraglich fixierte Teile der Baustelle oder des Bauvorhabens. Darüber hinaus ist die Bauleitung für die komplette und vor allem
ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.
Für Fragen steht Ihnen unser Team selbstverständlich gerne in persönlicher, schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form zur Verfügung!
Weitere Leistungen: