Als professionelles Planungsbüro für Ihr Bauvorhaben, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erlangung und Ausstellung eines Energieausweises.
Die Berechnungen und Angaben bei einem Energieausweis, beruhen immer auf einem so genannten Normklima. Das heißt: Ein Energieausweis kann zu keinem Zeitpunkt die tatsächlichen Energiekosten
wiedergeben.
Die Energieausweise sind in Bedarfsausweise und Verbrauchsausweise zu unterscheiden. Beide Ausweise geben den Endenergiebedarf und den Primärenergiebedarf wieder. Die Ergebnisse der beiden Varianten
fallen wegen der unterschiedlichen Eingabe und Berechnungsmethoden auch unterschiedlich aus.
Bei dem Bedarfsausweis werden wie im Wärmeschutznachweis die Bauteile, beheiztes Bauvolumen und Hüllfläche berücksichtigt. Beim Verbrauchsausweis wird
der tatsächliche Verbrauch von z.B. Öl oder Gas berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis ist einfacher zu erstellen und auch preisgünstiger, aber vereinzelt ist dieser auch nicht mehr zugelassen und es
muss zum Bedarfsausweis zurück gegriffen werden.
Der Energieausweis ist grundsätzlich "nur" ein Dokument, mit dem oder durch das ein Gebäude energetisch bewertet wird, wobei dies vor allem in Hinblick auf Sanierungsprojekte wichtig sein kann. Dabei
ist aber auf keinen Fall ein Rückschluss auf die Energiekosten möglich, die schlussendlich in einem sanierten oder auch neu errichteten Gebäude tatsächlich auftreten, da diese auch eng an die
Lebensweise der Bewohner und die Aktivitäten im und am Haus gekoppelt sind.
Alle Punkte, die den Energieausweis betreffen, also beispielsweise die Ausstellung, die Verwendung oder grundsätzliche Faktoren, sind in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV)
geregelt.
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