Als professionelles Planungsbüro für Ihr Bauvorhaben, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erlangung und Ausstellung eines Wärmeschutznachweises.
Die Berechnungen und Angaben bei einem Wärmeschutznachweis, beruhen immer auf einem so genannten Normklima. Das heißt: Ein Wärmeschutznachweis kann zu keinem Zeitpunkt die tatsächlichen Energiekosten
wiedergeben.
Im Wärmeschutznachweis sollen nach der Energieeinsparverordnung die Bauteile nach ihren Dämmeigenschaften und die Heizungsanlage nach ihrer Leistung und Wirkungsgrad nachgewiesen werden. Mit
Einführung des Gesetzes zum Einsatz der erneuerbaren Energien und der EnEv 2016, reicht es nicht mehr aus ein Gebäude nur gut zu dämmen, es ist auch wichtig, bei der Wahl der Heizung erneuerbare
Energien wie Solarenergie, Erdwärme oder Luftwärme einzusetzen.
Mittlerweile wird es unwirtschaftlich mehr zu dämmen und somit muss auf diese Techniken zurückgegriffen werden. Mit diesen Vorgaben wird der Einsatz von z.B. Öl- oder Gasheizungen immer unwirtschaftlicher, zumal die Bundesregierung zusätzlich Kfw-Darlehen oder Zuschüsse für einen guten Wärmeschutznachweis anbietet.
Der Wärmeschutznachweis ist grundsätzlich ein Dokument, welches dem Bauherren durch die gesetzlichen Bestimmungen oder gar Förderprogramme vorgibt, welche Baustoffe er in Bezug auf die
Dämmeigenschaften verwenden muss.
Bei Einfamilienwohnhäusern kann in der Regel der Bauvorlageberechtigte die Arbeiten nach dem Wärmeschutznachweis vor Ort abnehmen, für Mehrfamilenwohnhäuser ab 2 Wohnungen muss es ein
Sachverständiger wie der Büroinhaber des Bauplanungsbüro Berndt machen.
Alle Punkte, die den Wärmeschutznachweis betreffen, also beispielsweise die Ausstellung, die Verwendung oder grundsätzliche Faktoren, sind in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV2014)
geregelt. Ab Januar 2016 tritt dann die EnEV2016 in Kraft.
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