... Gute Zusammenarbeit basiert auf Vertrauen und Verlässlichkeit ... "Jeder, der sich auch nur im geringsten zum Architekten berufen fühlt, wird nie damit zufrieden sein, ein Gebäude bloß - oder hauptsächlich - seines Aussehens halber zu entwerfen, ebenso wenig wie ein Mann ein Pferd nur seiner Farbe wegen kauft. Was für einen Intellekt muss der Kritiker haben, der ein Gebäude nach seinem „Aussehen“ beurteilt, ohne eine Ahnung vom Wesen seiner Konstruktion zu haben?" (Frank Lloyd Wright ; * 1867; † 1959; US-amerikanischer Architekt)

BAUPLANUNGSBUERO BERNDT
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Wärmeschutznachweis

Als professionelles Planungsbüro für Ihr Bauvorhaben, unterstützen wir Sie auch gerne bei der Erlangung und Ausstellung eines Wärmeschutznachweises.


Der Wärmeschutznachweis für Ihr Bauobjekt


Die Berechnungen und Angaben bei einem Wärmeschutznachweis, beruhen immer auf einem so genannten Normklima. Das heißt: Ein Wärmeschutznachweis kann zu keinem Zeitpunkt die tatsächlichen Energiekosten wiedergeben.


Im Wärmeschutznachweis sollen nach der Energieeinsparverordnung die Bauteile nach ihren Dämmeigenschaften und die Heizungsanlage nach ihrer Leistung und Wirkungsgrad nachgewiesen werden. Mit Einführung des Gesetzes zum Einsatz der erneuerbaren Energien und der EnEv 2016, reicht es nicht mehr aus ein Gebäude nur gut zu dämmen, es ist auch wichtig, bei der Wahl der Heizung erneuerbare Energien wie Solarenergie, Erdwärme oder Luftwärme einzusetzen.

 

Mittlerweile wird es unwirtschaftlich mehr zu dämmen und somit muss auf diese Techniken zurückgegriffen werden. Mit diesen Vorgaben wird der Einsatz von z.B. Öl- oder Gasheizungen immer unwirtschaftlicher, zumal die Bundesregierung zusätzlich Kfw-Darlehen oder Zuschüsse für einen guten Wärmeschutznachweis anbietet.


Was ist der Wärmeschutznachweis?


Der Wärmeschutznachweis ist grundsätzlich ein Dokument, welches dem Bauherren durch die gesetzlichen Bestimmungen oder gar Förderprogramme vorgibt, welche Baustoffe er in Bezug auf die Dämmeigenschaften verwenden muss.


Bei Einfamilienwohnhäusern kann in der Regel der Bauvorlageberechtigte die Arbeiten nach dem Wärmeschutznachweis vor Ort abnehmen, für Mehrfamilenwohnhäuser ab 2 Wohnungen muss es ein Sachverständiger wie der Büroinhaber des Bauplanungsbüro Berndt machen.


Alle Punkte, die den Wärmeschutznachweis betreffen, also beispielsweise die Ausstellung, die Verwendung oder grundsätzliche Faktoren, sind in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV2014) geregelt. Ab Januar 2016 tritt dann die EnEV2016 in Kraft.

 

Weitere Leistungen:

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