Schallschutz in Zülpich


Für den im Baugenehmigungsverfahren erforderlichen Schallschutznachweis, erstellen wir Ihnen ein wissenschaftliches Gutachten, indem die gesetzlichen Vorgaben an den Schallschutz belegt werden. Seit 2010 sind wir als Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutznachweise eingetragen und können diese Berechnungen eigenständig ohne Prüfer erstellen.




Was ist der Schallschutznachweis?

Bei dem Schalschutznachweis handelt es sich um ein wissenschaftliches Gutachten, durch das der Beleg für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben in Hinblick auf den Schallschutz, in einem Gebäude erbracht werden soll.


Dieser Nachweis ist für die Genehmigung des gesamten Bauprojektes von großer Bedeutung. Zudem ist es wichtig, die Vorgaben für die entsprechenden Grenzwerte einzuhalten, wobei vor allem folgende Faktoren eine Rolle spielen:
der Mindestschallschutz gegen Lärm von Außen

der Mindestschallschutz gegen Lärm von Innen


Dabei wird im Hinblick auf den Mindestschallschutz gegen Lärm von Außen, zwischen Geräusche durch Straßenlärm, Geräusche durch nachbarliche Nutzung und durch sonstige Lärmemissionen unterschieden.


Bei Lärm von Innen, spielt die Nutzung des Gebäudes und die dadurch entstehenden Geräusche eine Rolle. Vor allem in arbeitsrechtlicher Hinsicht und somit bei gewerblichen Bauwerken, so ist beispielsweise in Bürogebäuden mit Großraumbüros die Einhaltung von dem Mindestschallschutz wichtig. Aber auch bei Wohnungsbauten wie Mehrfamilienwohnhäusern oder Doppelhaushälften.


 

Mindestschallschutz gegen Lärm von Innen und Außen wie Straßenlärm in Zülpich





Schallschutznachweise für Mehrfamilienhäuser in Zülpich



 

Was beinhaltet der Schallschutznachweis?

Grundsätzlich verlangt die Bauvorlagenverordnung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens den Nachweis eines Schallschutzes, wobei die Bauaufsicht bei sehr kleinen Vorhaben durchaus auf die Erbringung eines Schallschutznachweises verzichtet.

Bei Mehrfamilienwohnhäusern und Doppelhaushälften, wird in der Regel immer ein Schallschutznachweis gefordert. So muss erwiesen werden, dass die Bauteile, die außen angebracht sind bzw. angebracht werden sollen, auch einen ausreichenden Schutz vor Außenlärm bieten, aber auch Mieter oder Eigentümer untereinander vor Schallimmissionen schützt.


Bei Einfamilienwohnhäusern kann in der Regel der Bauvorlageberechtigte die Arbeiten nach dem Schallschutznachweis vor Ort abnehmen, für Mehrfamilienwohnhäuser ab zwei Wohnungen muss dies ein Sachverständiger, wie der Inhaber vom Bauplanungsbüro Berndt, machen.


Zudem ist sicherzustellen, dass keine weiteren Nutzungseinheiten durch Trittschall gestört werden.

Dies ist aber ein Aspekt, der vorrangig in Mehrfamilienhäusern eine Rolle spielt, wobei sich diese
Absicherung und eine entsprechende Bauweise auch für Eigenheime empfiehlt.


 
 
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